Begriff | Definition |
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Verbraucherdarlehensvertrag | Der Verbraucherdarlehensvertrag ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmen in Form des Kreditgebers und einem Kreditnehmer in Form einer privaten Person. Alle an private Personen gewähre Kredite werden als Verbraucherkredite oder Konsumentenkredite bezeichnet und unterliegen daher dem Verbraucherkreditgesetz. Das Verbraucherkreditgesetz ist in das BGB integriert. In jedem innerhalb Deutschland ausgestellten Verbraucherdarlehensvertrag müssen die über §§ 491 ff BGB definierten Angaben zum Darlehen zwingend enthalten sein. In einigen Ausnahmefällen findet das Verbraucherkreditgesetz keine Anwendung auf ein Verbraucherdarlehen. Enthalten sein müssen in jedem Verbraucherdarlehensvertrag der Nettokreditbetrag, der Gesamtbetrag aller Tilgungsleistungen und Zinszahlungen, die Modalitäten der Rückzahlung, der nominale und effektive Zinssatz sowie die Kosten für eine Restschuldversicherung und die benannten Sicherheiten. |
Volatilität | Die Volatilität eines Marktes und somit den dort gehandelten Werten gibt die Beweglichkeit wieder. Die Volatilität eines Marktes spiegelt sich in der Bandbreite der Kursbewegungen und der Kursschwankungen wieder. Die Beweglichkeit einer Anlage kann hierbei die Art der Veränderung ausdrücken, die sich während der gesamten Laufzeit nach oben und nach unten ergibt. Der Handel mit Aktien erfolgt auf einem sehr beweglichen und somit volatilen Markt, so dass hier deutliche Kursveränderungen und Kursschwankungen zu beobachten sind. Werden Anleihen hingegen auf einem wenig volatilen Markt gehandelt, ergeben sich erst nach einem gewissen Zeitraum Kursschwankungen und Kursveränderungen. |